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   OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15   

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https://dejure.org/2020,87745
OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15 (https://dejure.org/2020,87745)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.11.2020 - 2 U 7/15 (https://dejure.org/2020,87745)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. November 2020 - 2 U 7/15 (https://dejure.org/2020,87745)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist im Rahmen einer konkreten Schadensermittlung auch der tatsächliche geldwerte Arbeitsaufwand, der ohne das schädigende Ereignis nicht erbracht worden wäre, ein Vermögensschaden i.S. von § 249 BGB; das gilt grundsätzlich auch für die Arbeitsleistung eines Unternehmens (vgl. BGH, Urteil v. 24.11.1995, V ZR 88/95, BGHZ 131, 220 unter teilweiser Aufgabe der von den Prozessparteien zitierten Entscheidung v. 29.04.1977, V ZR 236/74, BGHZ 69, 34).

    Mit dieser Rechtsauffassung hat das Kammergericht Berlin sich auf eine, wie vorausgeführt, inzwischen teilweise überholte höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt (vgl. BGH, Urteil v. 24.11.1995, a.a.O).

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
    Schließlich kann das negative Interesse auch Verzögerungsschäden, insbesondere die durch Verzögerung der Schadensregulierung ausgelösten Rechtsverfolgungskosten, umfassen (vgl. BGH, Urteil v. 09.06.2011, X ZR 143/10 "Rettungsdienstleistungen II", BGHZ 190, 89).
  • BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14

    Vergabeverfahren: Versendung von zwei Hauptangeboten auf elektronischem Weg im

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
    In der Sache, welche dem (nicht rechtskräftigen) Urteil des Senats vom 27.11.2014 (2 U 152/13 "Tischlerarbeiten", VergabeR 2015, 489; nachgehend X ZR 122/14) zugrunde lag, hat sich der Senat zwar der o.g. Rechtsprechung u.a. des Kammergerichts Berlin ausdrücklich angeschlossen - insoweit gibt er hiermit diese Auffassung auf - maßgeblich war jedoch, dass die dortige Klägerin nur hilfsweise den Ersatz des negativen Interesses wegen einer vermeintlich rechtswidrigen Aufhebung des Vergabeverfahrens geltend gemacht und nach Auffassung des erkennenden Senats nicht schlüssig dargelegt hatte, ob der mit der Erstellung des Angebots befasste Mitarbeiter überhaupt anderweitig gewinnbringend für die Klägerin einsetzbar gewesen sei (in juris Tz. 33).
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 18/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens; Begriff der

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
    Daneben kann das negative Interesse auch den Schaden einer unterlassenen Erwerbschance umfassen, wenn dem Geschädigten wegen der durch die Aufklärungspflichtverletzung verursachten Unkenntnis der Verfahrensrisiken eine konkrete andere Erwerbschance entging (vgl. BGH, Urteil v. 27.11.2007, X ZR 18/07 "Hochwasserschutzanlage", VergabeR 2008, 219; Scharen in: Willenbruch/ Wieddekind, Kompaktkomm. Vergaberecht, 3. Aufl. 2014, 14. Los, § 126 GWB Rn. 54 i.V.m. 23).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 34/04

    Aufklärungs- und Hinweispflichten der Vergabestelle im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
    Anders als bei Aufwendungen in einem Vergabeverfahren, welche wegen eines wirtschaftlich günstigeren Angebots eines Mitbewerbers nicht zu einem Unternehmensumsatz führen, handelt es sich hier bei den ab dem 01.02.2010 für das Vergabeverfahren der Beklagten eingesetzten Arbeitsleistungen um solche von Anfang an nutzlose, d.h. ohne Amortisationschance aufgewendete Vermögenswerte, welche die Klägerin ohne das rechtswidrige Verhalten der Beklagten - das Verschweigen des Umstandes, dass eine Aufhebung der Ausschreibung und die Beschaffung der ursprünglich ausgeschriebenen Leistungen durch ein vergabefreies "In house"-Geschäft an das rekommunalisierte EVU erwogen werde - nicht aufgewendet hätte (vgl. auch BGH, Urteil v. 27.06.2007, X ZR 34/04 "Gutachtenverfahren", BGHZ 173, 33, in juris Tz. 15).
  • OLG Naumburg, 27.11.2014 - 2 U 152/13

    Tischlerarbeiten - Vergabe öffentlicher Bauaufträge: Aufhebung der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
    In der Sache, welche dem (nicht rechtskräftigen) Urteil des Senats vom 27.11.2014 (2 U 152/13 "Tischlerarbeiten", VergabeR 2015, 489; nachgehend X ZR 122/14) zugrunde lag, hat sich der Senat zwar der o.g. Rechtsprechung u.a. des Kammergerichts Berlin ausdrücklich angeschlossen - insoweit gibt er hiermit diese Auffassung auf - maßgeblich war jedoch, dass die dortige Klägerin nur hilfsweise den Ersatz des negativen Interesses wegen einer vermeintlich rechtswidrigen Aufhebung des Vergabeverfahrens geltend gemacht und nach Auffassung des erkennenden Senats nicht schlüssig dargelegt hatte, ob der mit der Erstellung des Angebots befasste Mitarbeiter überhaupt anderweitig gewinnbringend für die Klägerin einsetzbar gewesen sei (in juris Tz. 33).
  • OLG Schleswig, 19.12.2017 - 3 U 15/17

    Aufhebung vergaberechtswidrig: Anspruch auf entgangenen Gewinn?

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
    Die Arbeitsleistung eines Unternehmens - und nicht etwa nur ein vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängiger Unternehmenswert - ist schadensrechtlich immer dann als ein Vermögenswert anzusehen, wenn sich für sie ein "Marktwert" ermitteln lässt und sie bei wertender Betrachtung vom Schadensersatz nicht auszugrenzen ist (BGH, a.a.O., in juris Tz. 10; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil v. 19.12.2017, 3 U 15/17 "Kindergartenerweiterung", VergabeR 2018, 594 speziell für eine Ausschreibung mit funktionaler Leistungsbeschreibung).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 146/03

    Begriff der echten Chance; Rechte eines Bieters bei Kenntnis von Fehlern der

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
    c) Wie die Prozessparteien zutreffend angeführt haben, hat das Kammergericht Berlin in einem vergleichbaren Fall (vgl. Urteil v. 14.08.2003, 27 U 264/02, VergabeR 2004, 296, nachgehend nur zum Anspruchsgrund BGH, Urteil v. 01.08.2006, X ZR 146/03, VergabeR 2007, 194) entschieden, dass Arbeitsleistungen der eigenen Mitarbeiter der Bieterin zur Teilnahme an einer Ausschreibung nur dann einen Vermögensschaden darstellten, wenn die Bieterin entweder einen Mitarbeiter ausschließlich für diese Arbeitsleistungen eingestellt habe oder wenn sie den Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätte einsetzen können und in diesem Fall Gewinne erzielt worden wären, die ihr nun entgingen (a.a.O., in juris Tz. 26).
  • BGH, 05.11.2015 - III ZR 41/15

    Selbstkostenerstattungspreise bei öffentlichen Aufträgen: Sozialplanabfindungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
    Die Anwendung des öffentlichen Preisrechts für die Ermittlung der Selbstkosten ist in der Praxis weit verbreitet und wird von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BGH, Urteil v. 05.11.2015, III ZR 41/15, BGHZ 207, 316).
  • BGH, 29.04.1977 - V ZR 236/74

    Vertrauen auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages über ein Grundstück;

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist im Rahmen einer konkreten Schadensermittlung auch der tatsächliche geldwerte Arbeitsaufwand, der ohne das schädigende Ereignis nicht erbracht worden wäre, ein Vermögensschaden i.S. von § 249 BGB; das gilt grundsätzlich auch für die Arbeitsleistung eines Unternehmens (vgl. BGH, Urteil v. 24.11.1995, V ZR 88/95, BGHZ 131, 220 unter teilweiser Aufgabe der von den Prozessparteien zitierten Entscheidung v. 29.04.1977, V ZR 236/74, BGHZ 69, 34).
  • OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12

    bodengebundener Rettungsdienst - Schadensersatz wegen fehlerhaften

  • KG, 14.08.2003 - 27 U 264/02

    Schadenersatzanspruch des übergangenen Bieters im Vergabeverfahren:

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